| GEWÄSSERORDNUNG FÜR DAS FANGGEBIET |
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| Saturday, 19 January 2008 | |
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GEWÄSSERORDNUNG FÜR DAS FANGGEBIET
1. Vor dem Befahren des Fanggebietes soll bei dem Eigentümer die Genehmigung gekauft und danach die Gewässerordnung gründlich gelesen werden. 2. Von 7.00 bis 19.00 (länger nach Absprache mit dem Eigentümer). 3. Der Köder ist beliebig. 4. Der Angler ist verpflichtet: - mit entsprechenden Geräten zu fangen, widerhakenlose Haken anzuwenden (1 Haken pro 1 Angel, Ader min ø 0,30 mm), - ein Mittel zum Desinfizieren von Wunden für Fische zu besitzen, - einen großen Kescher, eine Karpfenabhak-Matte zu besitzen, - den gefangenen Fisch auf feuchte Karpfenmatte zu legen und beim Fotografieren mit Wasser zu begießen, - den Fisch nach dem Abhaken und Wiegen sofort zurückzusetzen (auch in der Nacht), - während der ganzen Angelzeit sollen sich auf dem Angelplatz eine vorbereitete Matte und ein Eimer mit Wasser befinden, - Ordnung zu halten, und nach Beendigung des Angelns den Angelplatz aufzuräumen, - dem Eigentümer oder einer von ihm befugten Person die Genehmigung vorzulegen, - der kontrollierenden Person die Überprüfung des Inhalts des Wagens zu ermöglichen. - dem Eigentümer nach Beendigung des Angelns die Genehmigung zurückzugeben. 5. Es ist verboten,: - geflochtene Angelschnur als Hauptschnur zu benutzen, - ins Wasser zu gehen und Schwimmgeräte zu gebrauchen; ausgenommen davon sind ferngesteuerte Geräte zum Auslegen des Köders, - nach dem Befahren des Fanggebietes bis zur Beendigung des Angelns mit dem Auto fortzufahren, - dass die die Angler besuchenden Personen mit Autos einfahren, - Fische außerhalb des zugewiesenen Angelplatzes zu fangen (1 Angelplatz vom Brett zum Brett ist für zwei Personen vorgesehen), - Fische in anderen Teichen zu fangen, - Alkohol zu konsumieren. 6. Die Angler sind zur gegenseitigen Kontrolle der Einhaltung der Gewässerordnung befugt. 7. Die die Gewässerordnung nicht einhaltenden Personen sind zum Verlassen des Fanggebietes ohne Erstattung des bezahlten Geldbetrages verpflichtet. 8. Die die Genehmigung kaufenden Personen erklären sich mit der kostenlosen Ausnutzung ihrer Fotos und Filmmaterialien durch den Eigentümer einverstanden. 9. Es gibt die Möglichkeit, das Badezimmer, die Küche zu benutzen, die sich in dem Wirtschaftsgebäude befinden Verboten Verboten Verboten kann geangelt werden
WIR WÜNSCHEN ANGENEHMEN AUFENTHALT UND GROSSE KARPFEN
PREISLISTE
Genehmigung : 10 PLN / 1 Angel / 1 Tag 10 PLN / 1 Angel / 1 Nacht 100 PLN / 1 Angel / 1 Woche Begleitperson: 10 PLN / 1 Tag Miete: Bauwagen, Pavillon / 10 PLN / 1 Tag Wohnwagenanhänger / 20 PLN / 1 Tag Es gibt die Möglichkeit, die Dusche, die Toilette und die Küche zu benutzen.
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