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Sunday, 05 September 2010
GEWÄSSERORDNUNG FÜR DAS FANGGEBIET Drukuj E-mail
Saturday, 19 January 2008
Wybrany obraz

 GEWÄSSERORDNUNG FÜR DAS FANGGEBIET

 

1.                 Vor dem Befahren des Fanggebietes   soll bei dem Eigentümer die Genehmigung gekauft  und danach die Gewässerordnung   gründlich  gelesen werden.

2.                Von  7.00 bis 19.00 (länger nach Absprache mit dem Eigentümer).

3.               Der Köder ist beliebig.

4.                 Der Angler ist verpflichtet:

- mit entsprechenden Geräten zu fangen, widerhakenlose Haken anzuwenden (1 Haken pro 1 Angel, Ader min ø 0,30 mm),

- ein Mittel  zum Desinfizieren von Wunden  für Fische zu besitzen,

- einen großen Kescher, eine Karpfenabhak-Matte zu besitzen,

- den gefangenen Fisch  auf feuchte Karpfenmatte zu legen und beim Fotografieren mit Wasser zu begießen,

- den Fisch nach dem Abhaken und Wiegen sofort zurückzusetzen (auch in der Nacht),

- während der ganzen Angelzeit sollen sich auf dem  Angelplatz eine vorbereitete Matte und ein Eimer mit Wasser befinden,

- Ordnung zu halten, und nach  Beendigung des  Angelns  den Angelplatz aufzuräumen,

- dem Eigentümer oder  einer von ihm befugten Person die Genehmigung vorzulegen,

- der kontrollierenden  Person die Überprüfung des Inhalts des Wagens zu ermöglichen.

- dem Eigentümer nach  Beendigung des  Angelns die Genehmigung zurückzugeben.

 5.           Es ist verboten,:

- geflochtene  Angelschnur als Hauptschnur zu benutzen,

- ins Wasser zu gehen und Schwimmgeräte zu gebrauchen; ausgenommen davon sind ferngesteuerte Geräte zum Auslegen des Köders,

- nach dem Befahren des Fanggebietes   bis zur Beendigung des Angelns mit dem Auto fortzufahren,

- dass die die Angler besuchenden Personen  mit Autos einfahren,

- Fische außerhalb des zugewiesenen Angelplatzes zu fangen (1 Angelplatz vom Brett zum Brett ist für zwei Personen vorgesehen),

- Fische in anderen Teichen zu fangen,

 - Alkohol zu konsumieren.

 6.                  Die Angler sind zur gegenseitigen  Kontrolle der Einhaltung der Gewässerordnung befugt.

 7.                  Die die Gewässerordnung nicht einhaltenden Personen sind zum Verlassen des Fanggebietes  ohne Erstattung des bezahlten Geldbetrages verpflichtet.

8.                 Die die Genehmigung kaufenden Personen erklären sich  mit der kostenlosen Ausnutzung ihrer Fotos und Filmmaterialien durch den Eigentümer einverstanden.

9.                 Es gibt die Möglichkeit, das Badezimmer, die Küche zu benutzen, die sich in dem Wirtschaftsgebäude befinden

                                         Verboten      


Verboten                                                        Verboten    

                                               kann geangelt werden  

 

 

 

WIR WÜNSCHEN ANGENEHMEN AUFENTHALT UND GROSSE KARPFEN

 

 

 

PREISLISTE

                                                                  

                                                                  

Genehmigung :             10 PLN   / 1 Angel / 1 Tag

            10 PLN / 1 Angel / 1 Nacht

            100 PLN / 1 Angel / 1 Woche                                                                  

Begleitperson:              10 PLN /  1 Tag

Miete:                         Bauwagen, Pavillon / 10 PLN / 1 Tag             

                                   Wohnwagenanhänger / 20 PLN / 1 Tag

Es gibt die Möglichkeit, die Dusche, die Toilette und die Küche zu benutzen.

 

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